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Tatjana Hollatz
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Das Eindringen von Werbemitteln in meinen persönlich-häuslichen Bereich, hierzu gehört unstreitig auch der Betrieb meines e-Mail-Anschlusses, stellt einen Eingriff in meine Privatsphäre dar, welche als allgemeines Persönlichkeitsrecht ( "sonstiges Recht") im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geschützt ist. Dies wird Tenor einer Strafanzeige und eventuellen Privatklage sein.
"Solange der Gesetzgeber keinen verbindlichen
Anspruch des eMail-Empfängers gegen seinen Provider auf Werbefreiheit schafft,
steht dem Empfänger gegen den Absender einer unerwünschten Werbe-eMail ein
individualrechtlicher Anspruch auf Unterlassung aus § 823 Abs. BGB zu."
Dies ist das Fazit aus der mündlichen Verhandlung vor dem
Landgericht Berlin vom 13.10.1998 in dem wohl erstem deutschen
Hauptsacheverfahren vor einem Landgericht über die Zulässigkeit unverlangter
Werbung mittels eMail (16 O 320/98).
Die unverlangte Versendung von Werbung an private E-Mail-Anschlüsse ist m.E. darüber hinaus wettbewerbswidrig (§ 1 UWG, LG Taunusstein v. 18.12.97, 2 HKO 3755/97, pp.). Deshalb werde ich natürlich nichts unversucht lassen, Mitbewerber des eventuellen Absenders von ungebeten Werbe-Mails bzw. Wettbewerbszentralen ausfindig zu machen, damit diese ggf. Unterlassung aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangen. Nach § 1 UWG kann derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Ansonsten untersage ich hiermit ausdrücklich jedwede Nutzung, Speicherung und Weitergabe meiner E-Mail-Adressen, Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, IP-Adressen und anderer persönlicher Daten, sowie das Setzen von Cookies, das Ausspähen von Daten und die Nutzung weiterer möglicher Identifizierungsmöglichkeiten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung (§ 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG).
Ich untersage die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung (§ 28 Abs. 3 BDSG).
Unsere Ratschläge im Umgang mit dem Hund wurden sorgfältig über 30 Jahre erarbeitet und an vielen Hunden geprüft. Dennoch kann keine Garantie übernommen werden. Hunde sind Lebewesen, die mitunter auch aggressiv kommunizieren. Es könnte passieren, dass ein Hundehalter durch seinen eigenen Hund gebissen wird. Mehr als einmal wurden auch wir von Hunden gebissen. Eine Haftung durch mich oder meine Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist daher ausgeschlossen. Teilnehmer an unseren Seminaren haften für ihre Hunde bzw. durch sie verursachte Schäden selbst. Der Abschluß einer Hundehaftpflichtversicherung legen wir nahe.